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Umsetzung von Landschaftsplänen
Der Landschaftsplan stellt auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Naturschutzgesetzes, dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG), das planerische und rechtliche Instrumentarium für Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung im Außenbereich dar.
Von zwölf für den gesamten Oberbergischen Kreis vorgesehenen Landschaftsplänen sind zur Zeit sieben Landschaftspläne rechtskräftig und befinden sich in der Umsetzung durch die Biologische Station Oberberg.
Die Tätigkeit besteht u.a. aus Koordination, Planung, Information der Eigentümer, Verhandlungen mit den Eigentümern, Vorbereitung der Einverständnis- und Verpflichtungserklärungen, Absprachen mit anderen Ämtern, Ausführungsplanung, Vorbereitung für die Vergabe, Bauaufsicht und Dokumentation.
Von der Aufgabenübertragung ausgenommen sind hoheitliche Aufgaben, die Betreuung der Landschaftsschutzgebiete und der Naturdenkmale. Die besonderen Festsetzungen für die forstliche Nutzung (Art der Endnutzung,...) wurden den Forstämtern im Kreis übertragen.
Die Entwicklungs-,Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG) stellen mit ihren Festsetzungen zur Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, der Anreichung der Landschaft mit Flurgehölzen etc., der Herrichtung geschädigter Grundstücke und der Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes, hier insbesondere zur Erhaltung von Tal- und Hangwiesen, einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Oberbergischen Kulturlandschaft dar.
Sie bilden somit neben der Betreuung der Schutzgebiete einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit im Hinblick auf die Umsetzung der Landschaftspläne.
Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen vor allem:
Zukünftig wird der Bereich der Pflege, der Kontrolle/Monitoring, der Erhebung der Daten, der bereits ausgeführten und umgesetzten Maßnahmen immer wichtiger werden.
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