Vertragsnaturschutz

+++++ Aktuelle Hinweise +++++

Antragstellung VNS 2024

Es gibt nicht mehr die Möglichkeit einen Papierantrag zu stellen.

Dies ist nur noch über das ELAN-Portal möglich. Ihr persönlicher ELAN-Zugang und Ihre Zugangs-Pin sind hierfür notwendig!

Auf Basis der neuen Rahmenrichtline für den Vertragsnaturschutz kann bei einer neuen Antragsstellung wieder eine 5- jährige Verpflichtung eingegangen werden (Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 – 31.12.2029).

Die Frist für die Antragsstellung für eine neue Grundbewilligung über das ELAN-Portal endet am 30. Juni 2024!

Die Funktion „Grundantrag – Vertragsnaturschutz“ ist im ELAN bereits jetzt freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Hinweise der Landwirtschaftskammer:

-> „Merkblätter und Hinweise zur Antragstellung 2024 – Vertragsnaturschutz“

Für auslaufende Bewilligungen zum 31.12.2024 bietet das ELAN-Programm die Möglichkeit der Übernahme der Flächen aus dem Auszahlungsantrag.

Wenn Sie Ihre zurzeit bewilligten Flächen 1:1 mit den gleichen Paketen für die neue 5-jährige Verpflichtung weiterhin im Vertragsnaturschutz bewirtschaften wollen, können Sie gerne beim Sammelantrag Ihren Berater/ Ihre Beraterin bei der Landwirtschaftskammer drauf ansprechen.

Bitte sprechen Sie Änderungen oder die Aufnahme von Neuflächen unbedingt vor einer Antragsstellung mit uns ab!

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Ziel der Kulturlandschaftsprogramme ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die noch vorhandenen, wertvollen Lebensräume durch eine naturschutzgerechte Nutzung zu bewahren. Dadurch sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt und unsere vielfältige Kulturlandschaft mit den unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Die schwieriger zu bewirtschaftenden Flächen fallen meistens als Erstes aus der Nutzung, was häufig zum Brachfallen, zur Verbuschung oder zur Aufforstung des wertvollen Grünlands führt. Um unter anderem die aufwendigere naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen zu ermöglichen, gibt es den Vertragsnaturschutz, ein Förderinstrument in dem der Erhalt der Offenland-Lebensräume finanziell honoriert werden.

Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen wurde vom Oberbergischen Kreis und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Kulturlandschaftsprogramme verabschiedet, welche auf der „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW beruhen.

Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die
• extensive, naturschutzgerechte Nutzung von Grünland als extensive Wiese oder Weide in verschiedenen Varianten
• Pflege von Sonderbiotopen wie Heiden, Magerrasen oder Nasswiesen
• Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
• naturschutzgerechte Nutzung von extensiven Äckern bzw. Ackerrandstreifen.

Es werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre Flächen über die Kulturlandschaftsprogramme gefördert. Derzeitiger Stand des Vertragsnaturschutzes in den beiden Kreisen:

Kreis Flächengröße Teilnehmende Betriebe
Oberbergischer Kreis 2.029 ha 247 Betriebe
Rheinisch-Bergischer Kreis 1.165 ha 156 Betriebe

Hier die wichtigsten Informationen und Daten im Überblick:

  • Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz findet auf freiwilliger Basis statt.
  • Bewilligungsbehörden sind die Kreise.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt i.d.R. 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
  • Grundanträge müssen in Absprache mit der Biologischen Station bis zum 30. Juni des Vorjahres online über den persönlichen ELAN-Zugang der LWK NRW beantragt werden.
  • Antragsberechtigt sind Landwirte/Innen mit einer Betriebsnummer und E-Mail-Adresse bei der Landwirtschaftskammer.
  • Der Auszahlungsantrag muss danach jährlich bis zum 15. Mai über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer gestellt werden.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gewählten Bewirtschaftungspaketen. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der einzelnen Bewirtschaftungspakete finden Sie hier:
    Bewirtschaftungsbedingungen KuLaP & OKULA 2024
  • Die Flächen müssen innerhalb der Förderkulisse des Kreis-Kulturlandschaftsprogramms liegen. Diese Kulisse umfasst u.a. die Naturschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen entlang von Flüssen und Bächen. Darüber hinaus können auch weitere Flächen aus naturschutzfachlichen Gründen zusätzlich mit aufgenommen werden (z.B. Streuobstwiesen).

Wenn Sie als Landwirt/In an dem Programm teilnehmen möchten und eine geeignete Fläche bewirtschaften bzw. kennen, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station Rhein-Berg oder Oberberg.

 

 

Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Oberbergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

          Biologische Station Oberberg

Ansprechpartner E-Mail Telefonnummer
Olaf Schriever schriever(at)bs-bl.de 02293 / 90 15 16
Agnes Horwath horwath(at)bs-bl.de 02293 / 90 15 295
  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

          Oberbergischer Kreis

Ansprechpartner E-Mail Telefonnummer
Markus Kramer markus.kramer(at)obk.de 02261 / 88 61 77

Rheinisch-Bergischer Kreis

  • Fachliche Betreuung, Ansprechpartner für Interessenten und laufende Verträge, Vertragsvorbereitung:

          Biologische Station Rhein-Berg

Ansprechpartner E-Mail Telefonnummer
Olaf Schriever schriever(at)bs-bl.de 02293 / 90 15 16
Julia Blumenthal blumenthal(at)bs-bl.de 02205 / 94 98 94 12
Tatjana Greßler gressler(at)bs-bl.de 02205 / 94 98 94 15
  • Prüf- und Bewilligungsstelle, Vertragspartner, Fragen zur Auszahlung:

          Rheinisch-Bergischer Kreis

Ansprechpartner E-Mail Telefonnummer
Elke Bachem Elke.Bachem(at)rbk-online.de 02202 / 13 25 30
Irmgard Schäfer Irmgard.Schaefer(at)rbk-online.de 02202 / 13 25 32

Weitere umfassende Informationen über den Vertragsnaturschutz finden Sie auch unter folgenden Internetadressen:

Seit Dezember 2022 ist eine neue „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW in Kraft getreten:

Förderrichtlinie für Vertragsnaturschutz

Nähere Informationen zu den Programmen der beiden Kreise finden Sie hier:

Oberbergischer Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis